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Die Vereinsorgane

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist die „Mitgliederversammlung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Sie wird alljährlich durch die/den Vorsitzende(n) oder ihren/seinen Stellvertreter einberufen. Zur Teilnahme an der Generalversammlung sind alle Mitglieder berechtigt.

Vorstand

Dem Vorstand obliegt die Leitung der Gesellschaft. Er wird für die Funktionsdauer von drei Jahren von der Generalversammlung gewählt.
Der Vorstand besteht aus Mitgliedern der Gesellschaft, die in der aktuellen Zusammensetzung folgende Funktionen ausüben:


Vorsitzende: Dr. Veronika Gaube
Stellv. Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. Michael Bahn
Stellv. Vorsitzender: Dr. Michael Mirtl
Koordinator Scientific Advisory Board: Univ.-Prof. Dr. Robert Ptacnik
Stellv. Koordinatorin Scientific Advisory Board: Dr. Elke Ludewig
Kassierin: Mag. Andrea Stocker-Kiss
Schriftführer: Dr. Bernhard Zagel
Leitung Sektion LTSER Plattform Tyrolean Alps: Assoz. Prof. Dr. Georg Leitinger
Leitung Sektion LTSER Plattform Eisenwurzen: Mag. Alexander Maringer
Leitung Sektion eLTER ESFRI Österreich: Dr. Veronika Gaube, Dr. Thomas Dirnböck

Scientific Advisory Board

Dem Scientific Advisory Board obliegt die wissenschaftliche Ausrichtung der Gesellschaft im Sinn eines wissenschaftlichen Beirates. In ihren Wirkungsbereich fallen insbesondere die Entwicklung der wissenschaftlichen Konzepte des Netzwerkes sowie deren Aktualisierung und Weiterentwicklung.


Koordinator: Univ.-Prof. Dr. Robert Ptacnik, University of South-Eastern Norway, Department of Natural Sciences and Environmental Health
Stellv. Koordinatorin: Dr. Elke Ludewig, Geosphere Austria, Sonnblick-Observatorium


Weitere Fachleute aus ausgewählten Disziplinen arbeiten im Scientific Advisory Board mit.

Rechnungsprüfer

Den Rechnungsprüfern obliegen die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel.

Schiedsgericht

Das vereinsinterne Schiedsgericht wir zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten im Anlassfall berufen. Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002.